Berlin bringt Reform des Abstammungsrechts in Bundesrat ein
Berlin hat heute einen Entschließungsantrag zur Reform des Abstammungsrechts in den Bundesrat eingebracht. Mit der Bundesratsinitiative will Berlin erreichen, dass bei lesbischen Ehepaaren mit Kind, neben der biologischen Mutter auch deren Ehefrau rechtlich als Mutter gilt.
Erst am Mittwoch hatte das Oberlandesgericht Celle entsprechende Regelungen im Abstammungsrecht für verfassungswidrig befunden. Darüber hinaus sah das Gericht eine verfassungsrechtliche Handlungspflicht des Gesetzgebers, die Elternstellung für solche „Mit-Eltern“ gesetzlich zu begründen und näher auszugestalten. Am Donnerstag äußerte auch das Berliner Kammergericht in einem weiteren Fall verfassungsrechtliche Zweifel am Abstammungsrecht – konkret an der Regelung zur „Mit-Mutterschaft“.
Zur Bundesratsinitiative erklärt Berlins Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt:
„Das Abstammungsrecht stammt aus einer Zeit, in der das Familienmodell Vater-Mutter-Kind dominierte. Die Zeiten haben sich jedoch geändert, das Recht leider nicht. Es ist höchste Zeit, dass auch die Mit-Mutter rechtlich als Mutter anerkannt wird. Im Jahr 2021 ist es nicht mehr zu erklären, warum lesbischen Paare, die eine Familie gründen wollen nur der langwierige Weg über die Adoption bleibt.“
In der Begründung des Antrages heißt es unter anderem: Kinder aus Zwei-Mütter-Ehen sollen einen Anspruch darauf haben, mit zwei rechtlich anerkannten Elternteilen aufzuwachsen. Deshalb ist die vorgeschlagene Reform auch im Sinne des Kindeswohls erforderlich.
Die Bundesratsinitiative zielt außerdem darauf ab, die Ungleichbehandlung von trans- und intergeschlechtlichen Eltern bzw. Personen mit Kinderwunsch aufzuheben, die soziale Elternschaft zu stärken und einen Impuls für eine zukünftige Regelung von Mehrelternschaften zu setzen.
Die Bundesratsinitiative zur Reform des Abstammungsrechts stellt einen weiteren Meilenstein der Berliner LSBTI-Politik dar, um die Akzeptanz und Wertschätzung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt weiter zu stärken.
Die Generalbundesanwaltschaft hat ein vermeintliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamische Staaten“ (IS) festgenommen.
Karlsruhe (ots): Die Bundesanwaltschaft hat heute am 24.03.2021 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 20. Juli 2020 die deutsche Staatsangehörige Stefanie A. bei ihrer Einreise am Flughafen Berlin durch Beamte des Landeskriminalamts Schleswig- Holstein vorläufig festnehmen lassen.
Die Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) in zwei Fällen dringend verdächtig. Zudem besteht der dringende Tatverdacht der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 VStGB).
In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Lasten gelegt:
Stefanie A. reiste im Sommer 2016 mit ihrem minderjährigen Sohn zu ihrem Ehemann nach Syrien, um im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamische Staaten“ (IS) zu leben. Der Ehemann hatte Deutschland bereits im Sommer 2015 verlassen und sich für den IS an den bewaffneten Auseinandersetzungen in Syrien beteiligt.
Nach ihrer Ankunft in Syrien soll sich Stefanie A. dem IS angeschlossen haben. Bis zum Frühjahr 2018 hielt sie sich mit ihrer Familie in den Ortschaften Raqqa, Gharanji und Hajin auf. Dort führte die Beschuldigte den Haushalt. Weiter veranlasste sie zusammen mit ihrem Ehemann, dass der damals unter 15 Jahre alte Sohn in einem militärischen Ausbildungslager der Terrororganisation Unterricht im Umgang mit Schusswaffen erhielt. Der Sohn wurde zudem aktiv bei militärischen Operationen eingesetzt. Zu einem derzeit nicht näher festgelegten Zeitpunkt bestätigte sich Stefanie A. selbst als Kämpferin für den IS. Für ihren Einsatz erhielt die Familie finanzielle Versorgungsleistungen von der Organisation.
Im März 2018 kam der Sohn der Beschuldigten bei einem Luftangriff in Hajin ums Leben. Stefanie A. und ihr Ehemann folgten dem IS nach Baghus, wo beide schließlich festgenommen wurden.
Die Beschuldigte wird im Laufe des morgigen Tages (25. März 2021) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Die Redaktion by Marc Sommer bleib für Sie an den Vorgängen dran.
Die Generalstaatsanwaltschaft und die Polizei Berlin haben wieder einen gemeinsamen Erfolg vermeldet.
Initiative Ermittlungen des Landeskriminalamtes führten gestern Abend zur Festnahme eines jungen Mannes, der im Verdacht steht, an einem bewaffneten Raubüberfall auf zwei Sicherheitsbeamte in Charlottenburg beteiligt gewesen zu sein. Der strafrechtlich erheblich vorbelastete und erst wenige Tage vor dem Raubüberfall aus der Untersuchungshaft entlassene 30- jährige wurde gegen 19:45 Uhr in der Lietzenburger Straße in Wilmersdorf von Spezialkräften festgenommen und heute einem Richter zur Verkündung des Haftbefehls wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung überstellt. Der Beschuldigte ist in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen zu seinem mutmaßlichen Komplizen dauern an.
Ermittlung Nr.: 0396 vom 19. Februar 2021: Bewaffneter Raubüberfall
Zwei Sicherheitsdienstmitarbeiter wurden heute früh vor einer Bank in Charlottenburg überfallen und verletzt. Derzeitigen Erkenntnissen zufolge haben die beiden 37- und 60- jährigen ihr Fahrzeug auf dem Kurfürstendamm Ecke Bleibtreustraße verlassen, um bei der dortigen Bank die Geldautomaten zu befüllen. Hiertu luden sie Geldkasetten auf eine Sackkarre. Ein mit mehreren Personen besetzter Audi A6 hielt zunächst gegen 10:00 Uhr auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Kurfürstendamms an. Als die Geldkassetten verladen waren, fuhr der Pkw vor, mindestens vier Täter stiegen aus und überwältigten die beiden Männer. Hierbei sollen die Unbekannten Reizgas eingesetzt und die beiden Männer entwaffnet haben. Nachdem sie mehrere Geldkassetten an sich genommen hatten, entfernten sich die Täter mit dem Fahrzeug in Richtung Halensee, wo sich ihre Spur verlor. Etwa 30 Minuten später wurden Einsatzkräfte nach Schöneberg in die Bessemerstraße gerufen, weil dort ein brennender Audi stand, der aller Voraussicht nach vorsätzlich in Brand gesetzt wurde. Derzeit gehen die ErmittlerInnen davon aus, dass es sich bei dem Wagen um das Tatfahrzeug handelt. Zur Spuren- und Beweissicherung wurde der Pkw beschlagnahmt, die Untersuchungen hierzu dauern an. Die beiden Mitarbeiter erlitten bei dem Überfall Verletzungen, die in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden mussten. Aufgrund der Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Überfalls Passanten auf dem Kurfürstendamm unterwegs waren bzw. Anwohnende die Tat beobachtet und das Geschehen filmen konnten, hat die Polizei Berlin auf ihrer Internetseite ein Hinweisportal eingerichtet. ZeugInnen haben hier die Möglichkeit, ihre Aufnahmen den ErmittlerInnen zur Verfügung zu stellen. Die Auswertungen der Aufnahmen dauern an und sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen, die von einem Raubkommissariat des Landeskriminalamtes geführt werden. Sie können unter folgendem Link Ihre Aufnahmen einstellen.
Am vergangenen Donnerstag vollstreckten Einsatzkräfte der Polizei Berlin in enger Zusammenarbeit und Kooperation mit polnischen BeamtInnen vier europäische Haftbefehle, die von der für die Bearbeitung sogenannter Enketrickbetrügereien zentral zuständigen Abteilung 285 der Staatsanwaltschaft Berlin bei dem Amtsgericht Tiergarten erwirkt worden waren, in Polen. Den Festnahmen ging monatelang, intensive und staatsübergreifende Ermittlungen des Landeskriminalamts Berlin sowie der Staatsanwaltschaft Berlin voraus.
Die drei Männer im Alter von 28 bis 54 Jahren sowie eine 25- jährige Frau stehen im Verdacht, Teil einer Tätergruppierung zu sein, die mit der Enkeltrickmethode insbesondere ältere Menschen um ihr Vermögen gebracht haben. Derzeit werden ihnen bereits über 60 Enkeltricktaten unter anderem mit der „Corona- Legende“ zur Last gelegt, die sie seit 2018 in Berlin und dem überigen Bundesgebiet verübt haben sollen.
Nachdem sich die Ermittlungen von Deutschland nach Polen ausgeweitet hatten, wurde am 18. März 2021 ein Einfamilienhaus in Polen als Treffpunkt der Tätergruppierung ermittelt. Gegen 21.00 Uhr drangen örtliche Spezialeinsatzkräfte in das Haus ein, in dem sich neben weiteren Personen der 54- jährige Tatverdächtige und seine 28- jährigen männlichen Komplizen, bei denen es sich um Familienmitglieder handelt, aufhielten. Die drei Tatverdächtigen wurden – wie auch die 25- jährige – aufgrund der bestehenden Haftbefehle verhaftet. Die Ermittlungen zu diesem komplexen Verfahren dauern an.
Die Festnahmen stellen einen Beleg für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit, insbesondere bei der Berliner Strafverfolgungsbehörden mit den entsprechenden Posener KollegInnen dar.
Informationen, wie Sie sich schützen können, Opfer von Enkeltrick- oder anderen Betrugstaten zu werden, finden Sie im Internet unter dem Link
Mit dem Beschluss hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin den Anträgen der ÖDP, der Piratenpartei, der Freien Wähler, der Tierschutzpartei und der Mieterschutzpartei auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der nach dem Landeswahlgesetz derzeit erforderlichen Unterstützungsunterschriften für die Zulassung zu den Wahlen in Berlin am 26. September 2021 stattgegeben. Er stellt fest, dass die derzeitigen Regelungen des Landeswahlgesetzes verfassungswidrig sind.
Der Berliner Gesetzgeber hatte die erforderlichen Unterschriften mit Blick auf die Erschwernisse mit Blick auf die Erschwernisse der persönlichen Kontaktaufnahme infolge der Corona- Beschränkungen bereits mit Gesetz vom 23. Februar 2021 um etwa 50% gesenkt. Den antragstellenden Parteien reichte Absenkung nicht aus. Sie rügten eine Verletzung ihrer rechte auf Chancengleichheit als Partei und auf Wahlrechtsgleichung. Der Verfassungsgerichtshof sieht dies als begründet an
Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit verlangt, dass jede Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im gesamten Wahlverfahren und damit gleiche Chancen bei der Verteilung der Sitze eingeräumt werden.
Das Erfordernis der festgelegten Anzahl von Unterstützungsunterschriften greift in die Rechte auf Chancengleichheit und Gleichheit der Wahl ein, ist jedoch unter normalen Umständen zur Vermeidung einer Stimmenzersplitterung gerechtfertigt. Unter den außergewöhnlichen Bedingungen der Corona- Pandemie kann dies nach der Auffassung des Verfassungsgerichtshofs jedoch nicht fortgelten.
Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass den Parteien eine Unterschriftensammlung durch persönliche Kontakte nicht zumutbar ist, solange die Corona- Beschränkungen weiter bestehen. Das Werben um Unterschriften basiert maßgeblich auf dem persönlichen Kontakt und der spontanen Gesprächsaufnahme mit fremden Personen auf der Straße, auf öffentlichen Plätzen und anlässlich von Veranstaltungen. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen der Corona- Regelungen, denen hauptsächliches Anliegen es ist, einen Aufenthalt im öffentlichen Raum und eine persönliche Kontaktaufnahme zu haushaltsfremden Personen zu vermeiden.
Mit Blick auf die noch geringe Impfquote und die Gefahr durch Mutationen halten es die VerfassungsrichterInnen derzeit nicht für absehbar, dass sich das Infektionsgeschehen kurzfristig in dem Maße verbessert, dass Einschränkungen bei der Unterschriftensammlung nicht mehr zu erwarten sind. Die verbleibenden Alternativen des Unterschriftansammelns via Internet, insbesondere durch Medien, sind deutlich weniger erfolgversprechend. Aus diesem Grund geht der Verfassungsgerichtshof davon aus, dass die Unterschriftenquoren derzeit erst bei einer Absenkung auf etwa 20 bis 30% verfassungsgemäß sind.
Das Ergebnis und der Beschluss 20, 20 A-21 und 4-21 sind die Gründe nachzulesen.
Die heutige Pressemitteilung deim Kriminalgericht Berlin- Moabit, durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin befasste sich mit der strafrechlichen Aufarbeitung der „Schießstandaffäre“.
Das Ermittlungsverfahren hat sehr lange gedauert und war sehr aufwendig. Auch emotional sehr beladen und konfliktbeladen. Die Staatsanwaltschaft hat sich auch mit der Frage sehr intensiv beschäftigt, wie die Ermittlungen und das Ergebnis der Öffentlichkeit erklärt werden kann. Das Thema ist so wichtig, dass die Staatsanwaltschaft hierzu eine Pressekonferenz einberufen hat. Der zuständige Generalstaatsanwalt war überrascht, dass das mediale Interesse „überschaubar“ war.
Als Erstes hat sich der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Berlin Herr Oberstaatsanwalt Jörg Raupach. Normalerweise gibt es keine Pressekonferenz zu eingestellten Verfahren. Dieses Verfahren war allerdings im Umfang und Ablauf auch nicht die Regel, so der Oberstaatsanwalt.
Beginn des Verfahrens war der 21. Oktober 2015 mit einer Einleitung der Ermittlungen zunächst gegen unbekannt. Das mediale Interesse über die Missstände der einzelnen Schießstände in Berlin war zunächst sehr groß. Diese Strafanzeige ist dann am 12. Mai 2017 auf drei Personen erstreckt wurden, die namentlich bekannt sind. Es handelt sich um Generalstaatsanwältin Margarete Koppers, dem früheren Polizeichef Klaus Kandt und Dieter Glietsch. Es ging in diesem Zusammenhang auch um die Frage, warum zu diesem Zeitpunkt die Beschuldigten vernommen wurden, antwortete Herr Raupach- die bundeseinheitliche Aktenordnung, begründe das Vorgehen. Im Laufe der Ermittlungen sind von den vier Staatsanwälten 128 Zeugen vernommen, teilweise über mehrere Tage. Die Dauer aller Befragungen belaufen sich auf 848 Stunden, wobei dies nur die reine Vernehmungszeit gewesen sein soll so Herrn Raupach weiter.
Es sind 362 Gutachten ausgewertet worden, 205.000 Blatt Papier und 1,4 Millionen Dateien sind durch die Staatsanwaltschaft aber auch als Unterstützung durch das LKA verarbeitet. Das alles ist ein Umfang, der erstaunlich ist und der auch die Dauer der Ermittlungen nachvollziehbar machen soll. Aufgabe der Ermittlungsgruppe war es in diesem Zusammenhang einen Sachverhalt zu ermitteln und darzustellen. Was ist in den einzelnen Schießständen vorgefallen? Was ist passiert? Und auch im Anschluss daran die rechtlichen Schlussfolgerungen zu ziehen und strafrechtlich zu bewerten. Der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft umfasst 1300 Seiten. Dieser Umfang ist nur sehr selten erreicht worden. Der Oberstaatsanwalt hat die Frage vorweggenommen, wie ist es möglich gegen die eigene Chefin zu ermitteln. Auch diese Frage hatte ich mir vorgenommen zu stellen. Jedoch wurde diese wie folgt beantwortet: Eine berechtigte Frage aber auch eine die sich sehr leicht beantworten lässt, weil das die Strafprozessordnung und die Richtlinien Straf- und Bußgeldverfahren bundeseinheitlich sind und das so vorsehen. Es gibt keine andere zuständige Staatsanwaltschaft für die Bearbeitung der Ermittlungen, so der Oberstaatsanwalt. Berlin ist der Tatort und somit ist Berlin und die Berliner Staatsanwaltschaft auch für die Ermittlungen zuständig. Hier sieht die Redaktion dringenden Nachholbedarf auf Bundesebene.
Es gab rechtlich keine andere Möglichkeit, als die Ermittlungen in der Staatsanwaltschaft Berlin zu führen. Auch die Frage der Objektivität nahm Herr Raupach schon vorweg und beantwortete die Frage mit „Ja, das können wir, die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet objektiv zu arbeiten und wir können es auch, als Hauptstadtstaatsanwaltschaft sind wir es gewohnt mit vielen brisanten Verfahren umzugehen.“ Hier kam auch der Vergleich mit „Immunitätssachen“ wie bei MinisterInnen und Regierungsmitgliedern. Wir von der Redaktion finden, das ist nicht ganz der gleiche Ausgangspunkt.
Herr Raupach führte weiter aus, dass es auch die Aufgabe sei den Betroffenen gerecht zu werden und dieses auch objektiv darzustellen.
Die geforderten Gutachten haben ergeben, dass die Erkrankungen und Todesursachen der BeamtInnen nicht auf die Schwermetalle und die Asbestbelastung an den Schießständen zurückzuführen sei.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat ihr Mitgefühl ausgedrückt. Die anwesenden und geschädigten Beamten waren vor Ort und konnten nicht fassen oder befreifen, wie solch ein Verfahren eingestellt werden kann. Die Beamten die für den Gebrauchsfall um zu schützen und Gefahren abzuwehren, die PolitikerInnen schützen, aber auch die Familien die hinter eines/ r jeden BeamtIn stehen, die Beamten, die auf die Schießstände angewiesen sind, dass die eigene Sicherheit bei den Übungen gewehrt ist, kommt hier dennoch nicht zum Tragen. Eine juristische Würdigung der Betroffenen, verstorbenen und deren Angehörigen bleibt durch die Einstellung des Verfahrens aus.
Abschießend ist zu erwähnen, dass eine Einstellung des Verfahrens immer von zwei Seiten betrachtet werden soll. Die eine ist, wenn die Beschuldigten angeben, sie können sich nicht erinnern, muss diese Aussage so verwertet werden. Auf der anderen Seite ist die Gewissheit der Betroffenen, die sich nicht erklären können, wieso seit Jahren ermittelt wird um dann nach solch einem hohen Aufwand das Verfahren eingestellt wird. Pikant wird die Frage bleiben, wieso ausgerechnet bei einem Verfahren gegen die Generalstaatsanwältin Margarete Koppers? Diese Frage wird unbeantwortet bleiben. Denn das Ergebnis ist eindeutig:
Niemand ist und war zuständig, daher kann auch niemand bestraft werden.
Die Staatsanwaltschaft bedauere den Verlauf aber rechtlich wurde alles unternommen, um den Fall mit Sorgfalt aufzuklären.
Durch defekte Lüftungen an den Schießständen der Berliner Polizei, wurden im Blut von BeamtInnen, die an den Schießständen übten, Schwermetalle festgestellt. Ein SEK- Beamter Werner S. (52) starb an Krebs. Die Staatsanwaltschaft Berlin nahm die Ermittlungen gegen die damalige Polizeivizepräsidentin und heutige Generalstaatsanwältin Margarete Koppers, dem früheren Polizeichef Klaus Kandt und Dieter Glietsch wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassung auf.
Die Ermittlungen begannen als Frau Koppers noch Polizeivizepräsidentin war. Der Innensenator Andreas Geisel (SPD) legte einen Ausgleichsfonds auf, damit für die Betroffenen eine Entschädigung gezahlt werden konnte, das war 2019.
Der Justizsenator Dr. Dirk Behrendt (Grüne) beförderte Frau Koppers von der Polizeivizepräsidentin zur Generalstaatsanwältin, obwohl die Ermittlungen bereits liefen. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft Berlin gegen ihre eigene Chefin ermittelte. Mit welchem Ergebnis? Die Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
In der heutigen Pressekonferenz geht es um den Abschluss der Ermittlungen und das Ergebnis. Der leitende Oberstaatsanwalt in Berlin Jörg Raupach, Oberstaatsanwalt Bernhard Groß und der Staatsanwalt als Gruppenleiter Dr. Holger Brocke haben geladen.
Pikant wird vermutlich sein, wieso Frau Koppers in laufenden Ermittlungen von dem Berliner Justizsenator Dr. Dirk Behrendt befördert wurde zur Generalstaatsanwältin. Wieso die Staatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen gegen die eigene Chefin führte und nicht eine andere Staatsanwaltschaft. Und was auch interessant wäre, die Frage, ob es Interessenskonflikte während den Ermittlungen gegen die eigene Vorgesetzte gab.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung im Freien im Berliner Stadtgebiet sowohl auf Märkten als auch in Warteschlangen nicht unverhältnismäßig ist. Ebenso wenig sei die Maskenpflicht auf den in der Anlage zur Zweiten SARS- CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin genannten Straßen und Plätzen für die Tagzeit zu beanstanden. Anders als das Verwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht es jedoch nicht für erforderlich gehalten, dort zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr sowie ganztägig auf Parkplätzen eine Mund- Nasen- Bedeckung zu tragen.
Zur Begründung hat der 1. Senat ausgeführt:
Bei Menschenansammlungen auf Märkten und in Warteschlangen drängt sich geradezu auf, dass der Mindestabstand trotz gegebenenfalls bestehender Bodenmarkierungen nicht immer zuverlässig eingehalten werden können, auch wenn das Infektionsrisiko im Freien geringer einzuschätzen sei als in geschlossenen Räumen. Demgegenüber überzeuge dies für die Situation auf Parkplätzen nicht. Dort hielten Menschen sich in der Regel nur kurzzeitig zum Ein- und Aussteigen und für Ladetätigkeiten auf und könnten für gewöhnlich den Mindestabstand zueinander einhalten.
Soweit Annäherungen in Warteschlangen vor Parkautomaten entstehen könnten, greife bereits die insoweit bestehende Verpflichtung zum Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung. Ebenso wenig sei die zeitlich unbegrenzte Maskenpflicht auf den ausdrücklichen bekannten belebten Straßen und Plätzen erforderlich. Zwar sei nachvollziehbar, dass sich dort zur Tageszeit und auch noch während der Abendstunden viele Menschen begegnen könnten, so dass der Mindestabstand in diesen Bereichen nicht selten unterschritten werden dürfte.
Doch erscheine dies jedenfalls ab Mitternacht und bis zum Beginn des frühmorgendlichen Geschäftsverkehrs eher ausgeschlossen. Deshalb sei die Verpflichtung für diesen Zeitraum aufzuheben.
In einer gemeinsamen Pressemeldung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und der Bundespolizeidirektion Berlin geht es um aufgenommenen Ermittlungen.
Erneut ist die Bundespolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Schleuser vorgegangen und hat heute in Berlin, Hamburg sowie der Gemeinde Timmendorf Strand acht Objekte durchsucht und einen Haftbefehl vollstreckt.
Die Ermittlungen richten sich gegen vietnamesische sowie deutsche Staatsangehörige, die Verdächtigen werden, in die Bundesrepublik Deutschland geschleuste, vietnamesische Staatsangehörige werden sowohl in Nagel- und Massagestudios als auch bordellartigen Betrieben zu beschäftigen und hierdurch ihren Lebensunterhalt zu finanzieren vermutlich gezwungen. Die Betreiberin der Geschäfte ist bereits aus früheren Schleusungsverfahren bekannt. Das Verfahren wird wegen des Vorwurfs des gewerbemäßigen Einschleusens von Ausländern und der Zwangsprostitution geführt.
Die seit Juni vergangenen Jahres durch die Berliner Staatsanwaltschaft koordinierten intensiven Ermittlungen der Bundespolizei führten zu drei Beschuldigten. Den zwei vietnamesischen Staatsbürgern im Alter von 25 und 43 Jahren sowie dem 64- Jährigen deutschen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, derzeit acht Frauen und zwei Männer bei einem unrechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland unterstützt und hieran erheblich finanziell profitiert zu haben. Die Geschleusten, die sich illegal im Bundesgebiet aufhielten, sollen nach ihrer Einschleusung in das Bundesgebiet unter anderem auch Schleuserlöhne durch die Arbeitsaufnahme als Prostituierte bei der Hauptbeschuldigten abgearbeitet haben. Darüber hinaus sollen Vaterschaftsanerkennungen sowie Scheinehen geschlossen worden sein, um so einen legalen Aufenthaltsstatus der Geschleusten zu erlangen.
Gegen eine weibliche Beschuldigte konnten heute Morgen ein Haftbefehl vollstreckt werden. Es handelt sich um eine 43- Jährige, die die Beamten in Berlin- Lichtenberg festnehmen konnte. Die Beamten trafen weiterhin zwei Frauen, die sich mutmaßlich unerlaubt in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, in unterschiedlichen Objekten in Berlin- Lichtenberg an. Hierbei wies sich eine weibliche Person mit einem gefälschten vietnamesischen Ausweisdokument gegenüber den Einsatzkräften aus.
Die Durchsuchung erfolgten in den Berliner Stadtbezirken Lichtenberg und Mitte, im Hamburger Stadtbezirk Eidelstedt sowie in der Gemeinde Timmendorf Strand.
Die Ermittler stellten umfangreiche Beweismittel, darunter verschiedene Unterlagen, Mobiltelefone, Computer und Datenträger sowie Ausweisdokumente, sicher. Zudem wurden ca. 7.400 Euro Bargeld und ca. 400 Gramm einer betäubungsmittelverdächtigen Substanz beschlagnahmt. Die sichergestellten Beweismittel werden nun ausgewertet, die Ermittlungen dauern an. An den heutigen Durchsuchungen waren etwa 160 BundespolizistInnen beteiligt.
Berlin startet eine Bundesratsinitiative – Pressemitteilung
Der Berliner Senat hat heute beschlossen, einen Entschließungsantrag zur Reform des Abstimmungsrechts in den Bundesrat einzubringen.
Dazu erklärt der für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zuständige Senator Dr. Dirk Behrendt:
„Auch in der Öffnung der Ehe werden lesbische Paare rechtlich weiterhin schlechter gestellt als verschiedengeschlechtliche Paare, auch wenn sie verheiratet sind. Wird ein Kind in einer Ehe geboren hat es zwei Elternteile. Dieses selbstverständliche Recht wird verheirateten lesbischen Paaren verwehrt.“
Gesetze sind Ausdruck gesellschaftlicher Entwicklung. Das geltende Abstimmungsrecht bedarf vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und rechtlicher Veränderungen sowie der fortschreibenden Möglichkeit der Reproduktionsmedizin einer Anpassung. Das aktuelle Abstimmungsrecht hinkt jedoch der gesellschaftlichen Realität hinterher.
„Kinder aus Zwei- Müttern- Familien haben einen Anspruch mit zwei rechtlich anerkannten Elternteile aufzuwachsen. Deshalb müssen wir die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Abstammungsrecht im Sinne des Kindeswohl ändern!“ so der Senator Dr. Dirk Behrendt weiter.
Die Bundesratsinitiative zielt darüber hinaus auch darauf ab, die Ungleichbehandlung von trans- und intergeschlechtlichen Eltern bzw. Personen mit Kinderwunsch aufzuheben, die soziale Elternschaft zu stärken und einen Impuls für eine zukünftige Regelung von Mehrelternschaften zu setzen.
Die Bundesratsinitiative zur Reform des Abstammungsrechts stellt einen weiteren Meilenstein der Berliner LSBTI- Politik bei der Stärkung der Akzeptanz und Wertschätzung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt dar, so die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung.
Diebstahl des „Goldnests“ aus einer Berliner Schule- Anklage.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls und wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung Anklage gegen den 20- jährigen F. vor dem Jugendschöffengericht Tiergarten erhoben.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeschuldigten zur Last, kurz nach Mitternacht des 15. Mai 2019 gemeinsam mit mindestens einem Mittäter durch ein Fenster in eine Berliner Grundschule eingebrochen zu sein, dort eine Glasvitrine aufgesägt und das darin ausgestellte Kunstobjekt „Goldnest“ im Werte von ca. 28.000 Euro entwendet zu haben.
Gegen weitere Mitschuldige konnte der Tatvorwurf nicht hinreichend konkretisiert werden. Das „Goldnest“ ist bislang verschwunden. So der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin durch Oberstaatsanwalt Steltner.
Konsequente Verfolgung und Abschreckung von Drogendealern an Brennpunkten der Rauschgiftkriminalität
Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin wollen die Bekämpfung von Betäubungsmittelkriminalität und deren Begleitstraftaten an Rauschgiftbrennpunkten in Berlin konsequent verfolgen. Das Ziel ist es, nicht nur im Bereich Görlitzer Park, sondern an allen Brennpunkten in der Stadt Berlin effektiv auf die dort intensiv agierenden Drogendealer „einzuwirken“ und sie durch konsequente Strafverfolgung und „spürbare“ Sanktionen unter Druck zu setzen.
Sogenannte Brennpunkttäter sollen durch eine abschreckende Strafverfolgung bzw. einem/r konkreten Staatsanwalt – Staatsanwältin aus beiden Spezialabteilungen zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität bearbeitet und hierdurch den Druck erhöhen. Die Generalanwaltschaft nennt die Bearbeitung „Einhandbearbeitung“.
Diese täterorientierte Strategie soll sich auf Straftaten sogenannter Begleitkriminalität erstrecken, insbesondere schwere Straftaten wie etwa Raub und Körperverletzung, aber auch Diebstahl und Waffendelikte. Unterstützt werden soll der täterorientierte Ansatz von einem engen und persönlichen Austausch zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei. Hierfür sollen seitens der Staatsanwaltschaft zwei konkrete AnsprechpartnerInnen zur Verfügung stehen.
Dieses gab die Pressestelle durch Pressesprecher Oberstaatsanwalt Steltner bekannt.
Beim Landesarbeitsgericht Berlin/ Brandenburg wird verhandelt über die Kündigungsschutzklage der Fachbereichsdirektorin und 2. Stellvertreterin der Amtsdirektorin bzw. Amtsdirektors des Amt Wusterwitz. Die vom Landrat des Landkreises Potsdam- Mittelmark ausgesprochene ordentliche Kündigung ist nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel wirksam. Das Arbeitsgericht hat zur Begründung ausgeführt, es seien unberechtigte interne Vorgänge weitergegeben und in erheblichem Maße Loyalitätspflichten verletzt worden. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin, die diese in Abrede stellt.
In Berlin sind in der aktuellen Saison bislang 18 Fälle der Geflügelpest aufgetreten. Der Erreger H5N8 wurde zuletzt am 01. April 2021 bei einem Greifvogel in Spandau nachgewiesen. Damit sind bislang insgesamt 17 Wildvögel in Treptow- Köpenick, Friedrichshain- Kreuzberg, Charlottenburg- Wilmersdorf, Reinickendorf, Pankow, Spandau, Neukölln und Steglitz- Zehlendorf und ein Tier in einer Hausgeflügelhaltung in Treptow- Köpenick betroffen. In Berlin trat die Geflügelpest zuletzt im Winter 2016/ 2017 bei knapp 60 Wildvögeln auf, so die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.
Seit Anfang März 2021 haben alle Berliner Bezirke flächendeckend Aufstellung von Hausgeflügel angeordnet. Um weitere Einschleppung in Hausgeflügelbeständen zu vermeiden, ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer geschlossenen Vorrichtung zu halten, so die Anordnung des Senats. Die Aufstellung soll zunächst bis zum 15. April 2021 befristet sein. Das Friedrich- Loeffler- Institut stufte das Risiko für eine Verschleppung des Virus in Hausgeflügelstände nach wie vor als hoch ein.
Alle GeflügelhalterInnen werden dringend gebeten, ihren Bestand bei ihrem zuständigen Bezirksamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, anzumelden und entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihres Geflügelbestandes zu ergreifen.
Weitere Informationen zur Geflügelpest veröffentlichte der Senat auf der Berliner Internetseite.
Im Februar 2021 wurde bekannt, dass sich in einem russischen Geflügelbestand sieben MitarbeiterInnen mit H5N8 angesteckt haben sollen. Die Infektionen fanden bereits im Dezember statt. Den Betroffenen geht es laut Behördenangaben gut. Eine Weiterverbreitung von Mensch zu Mensch konnte nicht festgestellt werden.
Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund den Veterinärämtern der Bezirke melden, damit die Tiere untersucht werden können. Kranke oder verendende Tiere sollen auf keinen Fall angefasst werde, auch Federn sollen nicht berührt werden. Im Unterschied zu Wasser,- Raben- oder Greifvögel gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest- Erreger.
Nach einem schweren Raub in Niederschönhausen, bei dem am vergangenen Freitag eine Frau lebensgefährlich verletz worden war, konnte inzwischen ein Tatverdächtiger ermittelt werden, berichtet die Staatsanwaltschaft Berlin. Der Mann steht im Verdacht, die Frau beraubt und mit einer Stichwaffe lebensgefährlich verletzt zu haben. PolizeitbeamtInnen nahmen den Verdächtigen heute in der Früh in Spandau fest.
Aus dem Bericht der Erstmeldung vom 27. März 2021 ist die Polizei einer Frau zu Hilfe geeilt. Gegen 03:30 Uhr, hörten Einsatzkräfte des Polizeiabschnittes 13 Hilferufe einer Frau aus einer Grünanlage an der Kuckhoffstraße und eilten der 52- jährigen zur Hilfe, die neben einer Parkbank auf dem Biden lag. Den Einsatzkräften gegenüber klagte die vermeintlich Alkoholisierte über Rückenschmerzen, zudem soll sie Anzeichen einer Unterkühlung aufgewiesen haben, worauf die Polizei Rettungskräfte der Feuerwehr anforderte.
Da die 52- jährige sich am Ort jedoch nicht untersuchen oder behandeln lassen wollte, brachten diese sie in ein Krankenhaus. Dort stellte das ärztliche Personal eine lebensgefährliche Stichverletzung im Rücken der Frau fest und ordnete sogleich eine Notoperation an, die in einer anderen Klinik durchgeführt wurde.
Zuvor konnte die Schwerverletzte noch angeben, dass sie von jugendlichen mit einem Elektroschocker angegriffen und ihre Handtasche beraubt worden sein soll. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des schweren Raubes führt das zuständige Kommissariat der Polizeidirektion 1 Nord.
Im Auftrag der Berliner Staatsanwaltschaft Berlin haben BeamtInnen einer Mordkommission der Polizei Berlin am Montagabend in den Bezirken Mitte und Reinickendorf zwei Männer im Alter von 27 und 30 Jahren wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Raubmords verhaftet.
Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, gemeinsam mit einem bislang noch unbekannten Mittäter am späten Abend des 22.03.2021 über die Terrassentür in ein Haus in Berlin- Wannsee eingebrochen zu sein und nach ihrer Entdeckung durch den 57-jährigen Hausbewohner diesen mit bislang noch unbekannten Gegenständen erschlagen zu haben.
Das Tatopfer verstarb noch in seinem Haus an den schweren Kopfverletzungen. Die Ermittlungen der 7. Mordkommission konzentrieren sich insbesondere darauf, den bislang noch nicht identifizierten dritten Tatverdächtigen zu ermitteln.
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