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„Schießstandaffäre“ Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.

Die heutige Pressemitteilung deim Kriminalgericht Berlin- Moabit, durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin befasste sich mit der strafrechlichen Aufarbeitung der „Schießstandaffäre“.

Das Ermittlungsverfahren hat sehr lange gedauert und war sehr aufwendig. Auch emotional sehr beladen und konfliktbeladen. Die Staatsanwaltschaft hat sich auch mit der Frage sehr intensiv beschäftigt, wie die Ermittlungen und das Ergebnis der Öffentlichkeit erklärt werden kann. Das Thema ist so wichtig, dass die Staatsanwaltschaft hierzu eine Pressekonferenz einberufen hat. Der zuständige Generalstaatsanwalt war überrascht, dass das mediale Interesse „überschaubar“ war.

Als Erstes hat sich der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Berlin Herr Oberstaatsanwalt Jörg Raupach. Normalerweise gibt es keine Pressekonferenz zu eingestellten Verfahren. Dieses Verfahren war allerdings im Umfang und Ablauf auch nicht die Regel, so der Oberstaatsanwalt.

Beginn des Verfahrens war der 21. Oktober 2015 mit einer Einleitung der Ermittlungen zunächst gegen unbekannt. Das mediale Interesse über die Missstände der einzelnen Schießstände in Berlin war zunächst sehr groß. Diese Strafanzeige ist dann am 12. Mai 2017 auf drei Personen erstreckt wurden, die namentlich bekannt sind. Es handelt sich um Generalstaatsanwältin Margarete Koppers, dem früheren Polizeichef Klaus Kandt und Dieter Glietsch. Es ging in diesem Zusammenhang auch um die Frage, warum zu diesem Zeitpunkt die Beschuldigten vernommen wurden, antwortete Herr Raupach- die bundeseinheitliche Aktenordnung, begründe das Vorgehen. Im Laufe der Ermittlungen sind von den vier Staatsanwälten 128 Zeugen vernommen, teilweise über mehrere Tage. Die Dauer aller Befragungen belaufen sich auf 848 Stunden, wobei dies nur die reine Vernehmungszeit gewesen sein soll so Herrn Raupach weiter.

Foto: Marc Sommer / Zeigt einen Teil der bearbeiteten Akten „Schießstandaffäre“

Es sind 362 Gutachten ausgewertet worden, 205.000 Blatt Papier und 1,4 Millionen Dateien sind durch die Staatsanwaltschaft aber auch als Unterstützung durch das LKA verarbeitet. Das alles ist ein Umfang, der erstaunlich ist und der auch die Dauer der Ermittlungen nachvollziehbar machen soll. Aufgabe der Ermittlungsgruppe war es in diesem Zusammenhang einen Sachverhalt zu ermitteln und darzustellen. Was ist in den einzelnen Schießständen vorgefallen? Was ist passiert? Und auch im Anschluss daran die rechtlichen Schlussfolgerungen zu ziehen und strafrechtlich zu bewerten. Der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft umfasst 1300 Seiten. Dieser Umfang ist nur sehr selten erreicht worden. Der Oberstaatsanwalt hat die Frage vorweggenommen, wie ist es möglich gegen die eigene Chefin zu ermitteln. Auch diese Frage hatte ich mir vorgenommen zu stellen. Jedoch wurde diese wie folgt beantwortet: Eine berechtigte Frage aber auch eine die sich sehr leicht beantworten lässt, weil das die Strafprozessordnung und die Richtlinien Straf- und Bußgeldverfahren bundeseinheitlich sind und das so vorsehen. Es gibt keine andere zuständige Staatsanwaltschaft für die Bearbeitung der Ermittlungen, so der Oberstaatsanwalt. Berlin ist der Tatort und somit ist Berlin und die Berliner Staatsanwaltschaft auch für die Ermittlungen zuständig. Hier sieht die Redaktion dringenden Nachholbedarf auf Bundesebene.

Foto: Marc Sommer / ein Schießstand der „Schießstandaffäre“

Es gab rechtlich keine andere Möglichkeit, als die Ermittlungen in der Staatsanwaltschaft Berlin zu führen. Auch die Frage der Objektivität nahm Herr Raupach schon vorweg und beantwortete die Frage mit „Ja, das können wir, die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet objektiv zu arbeiten und wir können es auch, als Hauptstadtstaatsanwaltschaft sind wir es gewohnt mit vielen brisanten Verfahren umzugehen.“ Hier kam auch der Vergleich mit „Immunitätssachen“ wie bei MinisterInnen und Regierungsmitgliedern. Wir von der Redaktion finden, das ist nicht ganz der gleiche Ausgangspunkt.

Herr Raupach führte weiter aus, dass es auch die Aufgabe sei den Betroffenen gerecht zu werden und dieses auch objektiv darzustellen.

Die geforderten Gutachten haben ergeben, dass die Erkrankungen und Todesursachen der BeamtInnen nicht auf die Schwermetalle und die Asbestbelastung an den Schießständen zurückzuführen sei.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat ihr Mitgefühl ausgedrückt. Die anwesenden und geschädigten Beamten waren vor Ort und konnten nicht fassen oder befreifen, wie solch ein Verfahren eingestellt werden kann. Die Beamten die für den Gebrauchsfall um zu schützen und Gefahren abzuwehren, die PolitikerInnen schützen, aber auch die Familien die hinter eines/ r jeden BeamtIn stehen, die Beamten, die auf die Schießstände angewiesen sind, dass die eigene Sicherheit bei den Übungen gewehrt ist, kommt hier dennoch nicht zum Tragen. Eine juristische Würdigung der Betroffenen, verstorbenen und deren Angehörigen bleibt durch die Einstellung des Verfahrens aus.

Abschießend ist zu erwähnen, dass eine Einstellung des Verfahrens immer von zwei Seiten betrachtet werden soll. Die eine ist, wenn die Beschuldigten angeben, sie können sich nicht erinnern, muss diese Aussage so verwertet werden. Auf der anderen Seite ist die Gewissheit der Betroffenen, die sich nicht erklären können, wieso seit Jahren ermittelt wird um dann nach solch einem hohen Aufwand das Verfahren eingestellt wird. Pikant wird die Frage bleiben, wieso ausgerechnet bei einem Verfahren gegen die Generalstaatsanwältin Margarete Koppers? Diese Frage wird unbeantwortet bleiben. Denn das Ergebnis ist eindeutig:

Niemand ist und war zuständig, daher kann auch niemand bestraft werden.

Die Staatsanwaltschaft bedauere den Verlauf aber rechtlich wurde alles unternommen, um den Fall mit Sorgfalt aufzuklären.

Was bleibt ist die Frage WARUM.