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Kündigung einer stellvertretenden Amtsdirektorin

Beim Landesarbeitsgericht Berlin/ Brandenburg wird verhandelt über die Kündigungsschutzklage der Fachbereichsdirektorin und 2. Stellvertreterin der Amtsdirektorin bzw. Amtsdirektors des Amt Wusterwitz.
Die vom Landrat des Landkreises Potsdam- Mittelmark ausgesprochene ordentliche Kündigung ist nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel wirksam. Das Arbeitsgericht hat zur Begründung ausgeführt, es seien unberechtigte interne Vorgänge weitergegeben und in erheblichem Maße Loyalitätspflichten verletzt worden.
Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin, die diese in Abrede stellt.

Quelle: Marc Sommer, Landesarbeitsgericht Berlin/ Brandenburg