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18 Fälle von Geflügelpest in Berlin

Bild: Deposit: Kentoh Quelle: Senat für Justiz und Verbraucherschutz

In Berlin sind in der aktuellen Saison bislang 18 Fälle der Geflügelpest aufgetreten. Der Erreger H5N8 wurde zuletzt am 01. April 2021 bei einem Greifvogel in Spandau nachgewiesen. Damit sind bislang insgesamt 17 Wildvögel in Treptow- Köpenick, Friedrichshain- Kreuzberg, Charlottenburg- Wilmersdorf, Reinickendorf, Pankow, Spandau, Neukölln und Steglitz- Zehlendorf und ein Tier in einer Hausgeflügelhaltung in Treptow- Köpenick betroffen. In Berlin trat die Geflügelpest zuletzt im Winter 2016/ 2017 bei knapp 60 Wildvögeln auf, so die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.

Seit Anfang März 2021 haben alle Berliner Bezirke flächendeckend Aufstellung von Hausgeflügel angeordnet. Um weitere Einschleppung in Hausgeflügelbeständen zu vermeiden, ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer geschlossenen Vorrichtung zu halten, so die Anordnung des Senats. Die Aufstellung soll zunächst bis zum 15. April 2021 befristet sein. Das Friedrich- Loeffler- Institut stufte das Risiko für eine Verschleppung des Virus in Hausgeflügelstände nach wie vor als hoch ein.

Alle GeflügelhalterInnen werden dringend gebeten, ihren Bestand bei ihrem zuständigen Bezirksamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, anzumelden und entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihres Geflügelbestandes zu ergreifen.

Weitere Informationen zur Geflügelpest veröffentlichte der Senat auf der Berliner Internetseite.

Im Februar 2021 wurde bekannt, dass sich in einem russischen Geflügelbestand sieben MitarbeiterInnen mit H5N8 angesteckt haben sollen. Die Infektionen fanden bereits im Dezember statt. Den Betroffenen geht es laut Behördenangaben gut. Eine Weiterverbreitung von Mensch zu Mensch konnte nicht festgestellt werden.

Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund den Veterinärämtern der Bezirke melden, damit die Tiere untersucht werden können. Kranke oder verendende Tiere sollen auf keinen Fall angefasst werde, auch Federn sollen nicht berührt werden. Im Unterschied zu Wasser,- Raben- oder Greifvögel gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest- Erreger.