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18 Fälle von Geflügelpest in Berlin

Bild: Deposit: Kentoh Quelle: Senat für Justiz und Verbraucherschutz

In Berlin sind in der aktuellen Saison bislang 18 Fälle der Geflügelpest aufgetreten. Der Erreger H5N8 wurde zuletzt am 01. April 2021 bei einem Greifvogel in Spandau nachgewiesen. Damit sind bislang insgesamt 17 Wildvögel in Treptow- Köpenick, Friedrichshain- Kreuzberg, Charlottenburg- Wilmersdorf, Reinickendorf, Pankow, Spandau, Neukölln und Steglitz- Zehlendorf und ein Tier in einer Hausgeflügelhaltung in Treptow- Köpenick betroffen. In Berlin trat die Geflügelpest zuletzt im Winter 2016/ 2017 bei knapp 60 Wildvögeln auf, so die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.

Seit Anfang März 2021 haben alle Berliner Bezirke flächendeckend Aufstellung von Hausgeflügel angeordnet. Um weitere Einschleppung in Hausgeflügelbeständen zu vermeiden, ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer geschlossenen Vorrichtung zu halten, so die Anordnung des Senats. Die Aufstellung soll zunächst bis zum 15. April 2021 befristet sein. Das Friedrich- Loeffler- Institut stufte das Risiko für eine Verschleppung des Virus in Hausgeflügelstände nach wie vor als hoch ein.

Alle GeflügelhalterInnen werden dringend gebeten, ihren Bestand bei ihrem zuständigen Bezirksamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, anzumelden und entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihres Geflügelbestandes zu ergreifen.

Weitere Informationen zur Geflügelpest veröffentlichte der Senat auf der Berliner Internetseite.

Im Februar 2021 wurde bekannt, dass sich in einem russischen Geflügelbestand sieben MitarbeiterInnen mit H5N8 angesteckt haben sollen. Die Infektionen fanden bereits im Dezember statt. Den Betroffenen geht es laut Behördenangaben gut. Eine Weiterverbreitung von Mensch zu Mensch konnte nicht festgestellt werden.

Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund den Veterinärämtern der Bezirke melden, damit die Tiere untersucht werden können. Kranke oder verendende Tiere sollen auf keinen Fall angefasst werde, auch Federn sollen nicht berührt werden. Im Unterschied zu Wasser,- Raben- oder Greifvögel gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest- Erreger.

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Zwei-Mütter-Familien rechtlich stärken

Berlin bringt Reform des Abstammungsrechts in Bundesrat ein

Berlin hat heute einen Entschließungsantrag zur Reform des Abstammungsrechts in den Bundesrat eingebracht. Mit der Bundesratsinitiative will Berlin erreichen, dass bei lesbischen Ehepaaren mit Kind, neben der biologischen Mutter auch deren Ehefrau rechtlich als Mutter gilt.

Erst am Mittwoch hatte das Oberlandesgericht Celle entsprechende Regelungen im Abstammungsrecht für verfassungswidrig befunden. Darüber hinaus sah das Gericht eine verfassungsrechtliche Handlungspflicht des Gesetzgebers, die Elternstellung für solche „Mit-Eltern“ gesetzlich zu begründen und näher auszugestalten. Am Donnerstag äußerte auch das Berliner Kammergericht in einem weiteren Fall verfassungsrechtliche Zweifel am Abstammungsrecht – konkret an der Regelung zur „Mit-Mutterschaft“.

Zur Bundesratsinitiative erklärt Berlins Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt

„Das Abstammungsrecht stammt aus einer Zeit, in der das Familienmodell Vater-Mutter-Kind dominierte. Die Zeiten haben sich jedoch geändert, das Recht leider nicht. Es ist höchste Zeit, dass auch die Mit-Mutter rechtlich als Mutter anerkannt wird. Im Jahr 2021 ist es nicht mehr zu erklären, warum lesbischen Paare, die eine Familie gründen wollen nur der langwierige Weg über die Adoption bleibt.“                                                                   

In der Begründung des Antrages heißt es unter anderem: Kinder aus Zwei-Mütter-Ehen sollen einen Anspruch darauf haben, mit zwei rechtlich anerkannten Elternteilen aufzuwachsen. Deshalb ist die vorgeschlagene Reform auch im Sinne des Kindeswohls erforderlich.

Die Bundesratsinitiative zielt außerdem darauf ab, die Ungleichbehandlung von trans- und intergeschlechtlichen Eltern bzw. Personen mit Kinderwunsch aufzuheben, die soziale Elternschaft zu stärken und einen Impuls für eine zukünftige Regelung von Mehrelternschaften zu setzen.

Die Bundesratsinitiative zur Reform des Abstammungsrechts stellt einen weiteren Meilenstein der Berliner LSBTI-Politik dar, um die Akzeptanz und Wertschätzung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt weiter zu stärken.