Berlin startet eine Bundesratsinitiative – Pressemitteilung
Der Berliner Senat hat heute beschlossen, einen Entschließungsantrag zur Reform des Abstimmungsrechts in den Bundesrat einzubringen.
Dazu erklärt der für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zuständige Senator Dr. Dirk Behrendt:
„Auch in der Öffnung der Ehe werden lesbische Paare rechtlich weiterhin schlechter gestellt als verschiedengeschlechtliche Paare, auch wenn sie verheiratet sind. Wird ein Kind in einer Ehe geboren hat es zwei Elternteile. Dieses selbstverständliche Recht wird verheirateten lesbischen Paaren verwehrt.“
Gesetze sind Ausdruck gesellschaftlicher Entwicklung. Das geltende Abstimmungsrecht bedarf vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und rechtlicher Veränderungen sowie der fortschreibenden Möglichkeit der Reproduktionsmedizin einer Anpassung. Das aktuelle Abstimmungsrecht hinkt jedoch der gesellschaftlichen Realität hinterher.
„Kinder aus Zwei- Müttern- Familien haben einen Anspruch mit zwei rechtlich anerkannten Elternteile aufzuwachsen. Deshalb müssen wir die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Abstammungsrecht im Sinne des Kindeswohl ändern!“ so der Senator Dr. Dirk Behrendt weiter.
Die Bundesratsinitiative zielt darüber hinaus auch darauf ab, die Ungleichbehandlung von trans- und intergeschlechtlichen Eltern bzw. Personen mit Kinderwunsch aufzuheben, die soziale Elternschaft zu stärken und einen Impuls für eine zukünftige Regelung von Mehrelternschaften zu setzen.
Die Bundesratsinitiative zur Reform des Abstammungsrechts stellt einen weiteren Meilenstein der Berliner LSBTI- Politik bei der Stärkung der Akzeptanz und Wertschätzung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt dar, so die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung.