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In Berlin geltende Maskenpflicht im Freien vom OVG weitgehend Bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung im Freien im Berliner Stadtgebiet sowohl auf Märkten als auch in Warteschlangen nicht unverhältnismäßig ist. Ebenso wenig sei die Maskenpflicht auf den in der Anlage zur Zweiten SARS- CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin genannten Straßen und Plätzen für die Tagzeit zu beanstanden. Anders als das Verwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht es jedoch nicht für erforderlich gehalten, dort zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr sowie ganztägig auf Parkplätzen eine Mund- Nasen- Bedeckung zu tragen.

Foto: Marc Sommer/ FFP2-Maske

Zur Begründung hat der 1. Senat ausgeführt:

Bei Menschenansammlungen auf Märkten und in Warteschlangen drängt sich geradezu auf, dass der Mindestabstand trotz gegebenenfalls bestehender Bodenmarkierungen nicht immer zuverlässig eingehalten werden können, auch wenn das Infektionsrisiko im Freien geringer einzuschätzen sei als in geschlossenen Räumen. Demgegenüber überzeuge dies für die Situation auf Parkplätzen nicht. Dort hielten Menschen sich in der Regel nur kurzzeitig zum Ein- und Aussteigen und für Ladetätigkeiten auf und könnten für gewöhnlich den Mindestabstand zueinander einhalten.

Soweit Annäherungen in Warteschlangen vor Parkautomaten entstehen könnten, greife bereits die insoweit bestehende Verpflichtung zum Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung. Ebenso wenig sei die zeitlich unbegrenzte Maskenpflicht auf den ausdrücklichen bekannten belebten Straßen und Plätzen erforderlich. Zwar sei nachvollziehbar, dass sich dort zur Tageszeit und auch noch während der Abendstunden viele Menschen begegnen könnten, so dass der Mindestabstand in diesen Bereichen nicht selten unterschritten werden dürfte.

Doch erscheine dies jedenfalls ab Mitternacht und bis zum Beginn des frühmorgendlichen Geschäftsverkehrs eher ausgeschlossen. Deshalb sei die Verpflichtung für diesen Zeitraum aufzuheben.

Der Beschluss vom 16. März 2021 ist unanfechtbar.

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Haftbefehle und Durchsuchungs-beschlüsse wegen Einschleusung von Ausländern und Zwangsprostitution

In einer gemeinsamen Pressemeldung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und der Bundespolizeidirektion Berlin geht es um aufgenommenen Ermittlungen.

Erneut ist die Bundespolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Schleuser vorgegangen und hat heute in Berlin, Hamburg sowie der Gemeinde Timmendorf Strand acht Objekte durchsucht und einen Haftbefehl vollstreckt.

Die Ermittlungen richten sich gegen vietnamesische sowie deutsche Staatsangehörige, die Verdächtigen werden, in die Bundesrepublik Deutschland geschleuste, vietnamesische Staatsangehörige werden sowohl in Nagel- und Massagestudios als auch bordellartigen Betrieben zu beschäftigen und hierdurch ihren Lebensunterhalt zu finanzieren vermutlich gezwungen. Die Betreiberin der Geschäfte ist bereits aus früheren Schleusungsverfahren bekannt. Das Verfahren wird wegen des Vorwurfs des gewerbemäßigen Einschleusens von Ausländern und der Zwangsprostitution geführt.

Die seit Juni vergangenen Jahres durch die Berliner Staatsanwaltschaft koordinierten intensiven Ermittlungen der Bundespolizei führten zu drei Beschuldigten. Den zwei vietnamesischen Staatsbürgern im Alter von 25 und 43 Jahren sowie dem 64- Jährigen deutschen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, derzeit acht Frauen und zwei Männer bei einem unrechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland unterstützt und hieran erheblich finanziell profitiert zu haben. Die Geschleusten, die sich illegal im Bundesgebiet aufhielten, sollen nach ihrer Einschleusung in das Bundesgebiet unter anderem auch Schleuserlöhne durch die Arbeitsaufnahme als Prostituierte bei der Hauptbeschuldigten abgearbeitet haben. Darüber hinaus sollen Vaterschaftsanerkennungen sowie Scheinehen geschlossen worden sein, um so einen legalen Aufenthaltsstatus der Geschleusten zu erlangen.

Gegen eine weibliche Beschuldigte konnten heute Morgen ein Haftbefehl vollstreckt werden. Es handelt sich um eine 43- Jährige, die die Beamten in Berlin- Lichtenberg festnehmen konnte. Die Beamten trafen weiterhin zwei Frauen, die sich mutmaßlich unerlaubt in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, in unterschiedlichen Objekten in Berlin- Lichtenberg an. Hierbei wies sich eine weibliche Person mit einem gefälschten vietnamesischen Ausweisdokument gegenüber den Einsatzkräften aus.

Die Durchsuchung erfolgten in den Berliner Stadtbezirken Lichtenberg und Mitte, im Hamburger Stadtbezirk Eidelstedt sowie in der Gemeinde Timmendorf Strand.

Die Ermittler stellten umfangreiche Beweismittel, darunter verschiedene Unterlagen, Mobiltelefone, Computer und Datenträger sowie Ausweisdokumente, sicher. Zudem wurden ca. 7.400 Euro Bargeld und ca. 400 Gramm einer betäubungsmittelverdächtigen Substanz beschlagnahmt. Die sichergestellten Beweismittel werden nun ausgewertet, die Ermittlungen dauern an. An den heutigen Durchsuchungen waren etwa 160 BundespolizistInnen beteiligt.

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Abstimmrecht reformieren – Alle Familien gleichstellen


Berlin startet eine Bundesratsinitiative – Pressemitteilung

Der Berliner Senat hat heute beschlossen, einen Entschließungsantrag zur Reform des Abstimmungsrechts in den Bundesrat einzubringen.

Dazu erklärt der für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zuständige Senator Dr. Dirk Behrendt:

Quelle: ©arno

„Auch in der Öffnung der Ehe werden lesbische Paare rechtlich weiterhin schlechter gestellt als verschiedengeschlechtliche Paare, auch wenn sie verheiratet sind. Wird ein Kind in einer Ehe geboren hat es zwei Elternteile. Dieses selbstverständliche Recht wird verheirateten lesbischen Paaren verwehrt.“

Gesetze sind Ausdruck gesellschaftlicher Entwicklung. Das geltende Abstimmungsrecht bedarf vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und rechtlicher Veränderungen sowie der fortschreibenden Möglichkeit der Reproduktionsmedizin einer Anpassung. Das aktuelle Abstimmungsrecht hinkt jedoch der gesellschaftlichen Realität hinterher.

„Kinder aus Zwei- Müttern- Familien haben einen Anspruch mit zwei rechtlich anerkannten Elternteile aufzuwachsen. Deshalb müssen wir die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Abstammungsrecht im Sinne des Kindeswohl ändern!“ so der Senator Dr. Dirk Behrendt weiter.

Die Bundesratsinitiative zielt darüber hinaus auch darauf ab, die Ungleichbehandlung von trans- und intergeschlechtlichen Eltern bzw. Personen mit Kinderwunsch aufzuheben, die soziale Elternschaft zu stärken und einen Impuls für eine zukünftige Regelung von Mehrelternschaften zu setzen.

Die Bundesratsinitiative zur Reform des Abstammungsrechts stellt einen weiteren Meilenstein der Berliner LSBTI- Politik bei der Stärkung der Akzeptanz und Wertschätzung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt dar, so die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung.

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Anklageerhebung- Diebstahl des Goldnests

Diebstahl des „Goldnests“ aus einer Berliner Schule- Anklage.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls und wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung Anklage gegen den 20- jährigen F. vor dem Jugendschöffengericht Tiergarten erhoben.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeschuldigten zur Last, kurz nach Mitternacht des 15. Mai 2019 gemeinsam mit mindestens einem Mittäter durch ein Fenster in eine Berliner Grundschule eingebrochen zu sein, dort eine Glasvitrine aufgesägt und das darin ausgestellte Kunstobjekt „Goldnest“ im Werte von ca. 28.000 Euro entwendet zu haben.

Gegen weitere Mitschuldige konnte der Tatvorwurf nicht hinreichend konkretisiert werden. Das „Goldnest“ ist bislang verschwunden. So der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin durch Oberstaatsanwalt Steltner.

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Staatsanwaltschaft Berlin verfolgt Drogendealer an Brennpunkten konsequent

Konsequente Verfolgung und Abschreckung von Drogendealern an Brennpunkten der Rauschgiftkriminalität

Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin wollen die Bekämpfung von Betäubungsmittelkriminalität und deren Begleitstraftaten an Rauschgiftbrennpunkten in Berlin konsequent verfolgen. Das Ziel ist es, nicht nur im Bereich Görlitzer Park, sondern an allen Brennpunkten in der Stadt Berlin effektiv auf die dort intensiv agierenden Drogendealer „einzuwirken“ und sie durch konsequente Strafverfolgung und „spürbare“ Sanktionen unter Druck zu setzen.

Sogenannte Brennpunkttäter sollen durch eine abschreckende Strafverfolgung bzw. einem/r konkreten Staatsanwalt – Staatsanwältin aus beiden Spezialabteilungen zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität bearbeitet und hierdurch den Druck erhöhen. Die Generalanwaltschaft nennt die Bearbeitung „Einhandbearbeitung“.

Diese täterorientierte Strategie soll sich auf Straftaten sogenannter Begleitkriminalität erstrecken, insbesondere schwere Straftaten wie etwa Raub und Körperverletzung, aber auch Diebstahl und Waffendelikte. Unterstützt werden soll der täterorientierte Ansatz von einem engen und persönlichen Austausch zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei. Hierfür sollen seitens der Staatsanwaltschaft zwei konkrete AnsprechpartnerInnen zur Verfügung stehen.

Dieses gab die Pressestelle durch Pressesprecher Oberstaatsanwalt Steltner bekannt.

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Kündigung einer stellvertretenden Amtsdirektorin

Beim Landesarbeitsgericht Berlin/ Brandenburg wird verhandelt über die Kündigungsschutzklage der Fachbereichsdirektorin und 2. Stellvertreterin der Amtsdirektorin bzw. Amtsdirektors des Amt Wusterwitz.
Die vom Landrat des Landkreises Potsdam- Mittelmark ausgesprochene ordentliche Kündigung ist nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel wirksam. Das Arbeitsgericht hat zur Begründung ausgeführt, es seien unberechtigte interne Vorgänge weitergegeben und in erheblichem Maße Loyalitätspflichten verletzt worden.
Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin, die diese in Abrede stellt.

Quelle: Marc Sommer, Landesarbeitsgericht Berlin/ Brandenburg
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Das sind die geltenden Regeln und Einschränkungen

Bund und Länder haben die beschlossenen Corona- Regeln bis zum 28. März 2021 verlängert. In vielen Bereichen können die Länder bei niedrigen Infektionszahlen weitere Öffnungsschritte erlauben. Es bleibt besonders wichtig, Kontakte zu vermeiden. Die aktuellen Regeln und Einschränkungen im Überblick.

Quelle: Bundesregierung 2021

Ein Kernelement der Pandemiebekämpfung bleibt die Kontaktreduzierung.

Das gilt für das öffentliche Leben

Welche Regeln gelten für soziale Kontakte und öffentliche Bereiche?

Ab 08. März sind private Zusammenkünfte des eigenen Hausstandes mit einem weiteren Hausstand möglich, jedoch auf maximal 5 Personen beschränkt. In Regionen mit einer 7- Tage- Inzidenz von unter 35 können der eigene Hausstand mit 2 weiteren Haushalten mit zusammen maximal 10 Personen zusammentreffen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt, Paare gelten als 1 Hausstand. Steigt die 7- Tage- Inzidenz and 3 aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten Werktag die alten Regeln wieder in Kraft. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit.

Bis dahin sind private Zusammenkünfte grundsätzlich nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal 1 weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Jetzt zählen Kinder auch unter 14 Jahren dazu! Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit. Dabei soll die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglich konstant und möglichst klein gehalten werden.

So sieht es der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern vor. Verbindliche Geltung haben dabei immer die Corona- Schutz- Verordnungen der Länder.

Jeder hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, einen Mund- Nasen- Schutz zu tragen. Im Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften ist jeder verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen.

Zu den medizinischen Masken zählen sogenannte

OP- Masken oder auch Masken der Standards KN95 oder FFP2

Quelle: BfArM

Die einzelnen Regeln des jeweiligen Bundeslandes finden Sie auf der Internetseite des, für Sie zutreffenden Bundeslandes.

Bundesweit gelten die Abstands- und Hygieneregeln weiter. Auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern ist konsequent zu achten. Die Hygieneregeln sind stets einzuhalten und dort, wo es geboten ist, sind medizinische Masken zu tragen. Die Einhaltung dieser Regeln ist wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens.

Marc Sommer: Coaching- Dokumentation- Konvolut von Coachingunterlagen