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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der IS

Die Generalbundesanwaltschaft hat ein vermeintliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamische Staaten“ (IS) festgenommen.

Karlsruhe (ots): Die Bundesanwaltschaft hat heute am 24.03.2021 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 20. Juli 2020 die deutsche Staatsangehörige Stefanie A. bei ihrer Einreise am Flughafen Berlin durch Beamte des Landeskriminalamts Schleswig- Holstein vorläufig festnehmen lassen.

Die Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) in zwei Fällen dringend verdächtig. Zudem besteht der dringende Tatverdacht der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 VStGB).

In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Lasten gelegt:

Stefanie A. reiste im Sommer 2016 mit ihrem minderjährigen Sohn zu ihrem Ehemann nach Syrien, um im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamische Staaten“ (IS) zu leben. Der Ehemann hatte Deutschland bereits im Sommer 2015 verlassen und sich für den IS an den bewaffneten Auseinandersetzungen in Syrien beteiligt.

Nach ihrer Ankunft in Syrien soll sich Stefanie A. dem IS angeschlossen haben. Bis zum Frühjahr 2018 hielt sie sich mit ihrer Familie in den Ortschaften Raqqa, Gharanji und Hajin auf. Dort führte die Beschuldigte den Haushalt. Weiter veranlasste sie zusammen mit ihrem Ehemann, dass der damals unter 15 Jahre alte Sohn in einem militärischen Ausbildungslager der Terrororganisation Unterricht im Umgang mit Schusswaffen erhielt. Der Sohn wurde zudem aktiv bei militärischen Operationen eingesetzt. Zu einem derzeit nicht näher festgelegten Zeitpunkt bestätigte sich Stefanie A. selbst als Kämpferin für den IS. Für ihren Einsatz erhielt die Familie finanzielle Versorgungsleistungen von der Organisation.

Im März 2018 kam der Sohn der Beschuldigten bei einem Luftangriff in Hajin ums Leben. Stefanie A. und ihr Ehemann folgten dem IS nach Baghus, wo beide schließlich festgenommen wurden.

Die Beschuldigte wird im Laufe des morgigen Tages (25. März 2021) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Die Redaktion by Marc Sommer bleib für Sie an den Vorgängen dran.

 

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