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Das sind die geltenden Regeln und Einschränkungen

Bund und Länder haben die beschlossenen Corona- Regeln bis zum 28. März 2021 verlängert. In vielen Bereichen können die Länder bei niedrigen Infektionszahlen weitere Öffnungsschritte erlauben. Es bleibt besonders wichtig, Kontakte zu vermeiden. Die aktuellen Regeln und Einschränkungen im Überblick.

Quelle: Bundesregierung 2021

Ein Kernelement der Pandemiebekämpfung bleibt die Kontaktreduzierung.

Das gilt für das öffentliche Leben

Welche Regeln gelten für soziale Kontakte und öffentliche Bereiche?

Ab 08. März sind private Zusammenkünfte des eigenen Hausstandes mit einem weiteren Hausstand möglich, jedoch auf maximal 5 Personen beschränkt. In Regionen mit einer 7- Tage- Inzidenz von unter 35 können der eigene Hausstand mit 2 weiteren Haushalten mit zusammen maximal 10 Personen zusammentreffen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt, Paare gelten als 1 Hausstand. Steigt die 7- Tage- Inzidenz and 3 aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten Werktag die alten Regeln wieder in Kraft. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit.

Bis dahin sind private Zusammenkünfte grundsätzlich nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal 1 weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Jetzt zählen Kinder auch unter 14 Jahren dazu! Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit. Dabei soll die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglich konstant und möglichst klein gehalten werden.

So sieht es der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern vor. Verbindliche Geltung haben dabei immer die Corona- Schutz- Verordnungen der Länder.

Jeder hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, einen Mund- Nasen- Schutz zu tragen. Im Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften ist jeder verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen.

Zu den medizinischen Masken zählen sogenannte

OP- Masken oder auch Masken der Standards KN95 oder FFP2

Quelle: BfArM

Die einzelnen Regeln des jeweiligen Bundeslandes finden Sie auf der Internetseite des, für Sie zutreffenden Bundeslandes.

Bundesweit gelten die Abstands- und Hygieneregeln weiter. Auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern ist konsequent zu achten. Die Hygieneregeln sind stets einzuhalten und dort, wo es geboten ist, sind medizinische Masken zu tragen. Die Einhaltung dieser Regeln ist wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens.

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Marc Sommer
Author: Marc Sommer

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